Ehemals das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV)
Reitabzeichen 5 (RA 5)

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An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen,  gibt es keine Altersbegrenzung. 
Voraussetzungen sind der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.


Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur 

Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)  Hilfszügel sind zugelassen  Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen 

Überprüfung des Reiten im leichten Sitz  b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung. 
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft. 

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1:   Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E

Station 2:   Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3:   Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4:   Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)


Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.